AGB

GETRÄNKE SCHINDLER KG
Friedrichstraße 61
79585 Steinen-Höllstein
Deutschland
E-Mail: getraenke.schindler@t-online.de
Telefon: +49 7627 8100

1. Allgemein

Für unsere Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ergänzungen oder Änderungen der Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Schriftformklausel.
Der Kunde stellt die erforderliche Energie- und Wasserversorgung für unsere Gerätschaften sicher.
Bei Selbstabholung der Ware, muss diese in einem geeigneten Fahrzeug mit der gesetzlich vorgeschriebenen Einrichtung zur Ladungssicherung erfolgen. Bei Nichtbeachung wird die Ware nicht ausgegeben!
Soweit die Firma Getränke Schindler KG Inventar zur Verfügung stellt, welches mit elektrischem Strom betrieben wird, z. B. Kühlschränke Durchlaufkühler, Spülmaschinen, darf dieses Inventar vom Veranstalter nur durch Fachleute angeschlossen und nach einer vorherigen eingehenden Prüfung der elektrischen Teile bedient werden. Die Firma Getränke Schindler KG haftet nicht für die Funktion oder für Schäden, die durch fehlerhaften Anschluss oder ähnliches entstehen. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Elektrogeräte in einwandfreiem technischen Zustand, insbesondere auch bezüglich ihrer elektrischen Teile, an die Firma Getränke Schindler KG zurückgegeben werden.
Gasbetriebene Geräte dürfen vom Veranstalter nur durch Fachleute angeschlossen und nach einer vorherigen eingehenden Prüfung bedient werden. Die Firma Getränke Schindler KG haftet nicht für die Funktion oder für Schäden, die durch fehlerhaften Anschluss oder ähnliches entstehen.

2. Angebote, Auftragsbestätigung, Rechte an Unterlagen, Stornierungen

Angebote können bis zur Annahme und Zusage durch den Kunden von uns jederzeit widerrufen werden. Angebote werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich.
Kündigung des Mietverhältnis:
Der Auftraggeber kann den Auftrag nach Erhalt der Auftragsbestätigung und vor Übernahme des Auftrages kündigen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, je nach Zeitpunkt des Zugang der Stornierung folgende Abstandssummen zu leisten:
60 % des Auftragsvolumen zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 59. und dem 30. Tag vor Liefertermin erfolgt.
80 % des Auftragsvolumen zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung zwischen dem 29. und dem 10. Tag vor Liefertermin erfolgt.
100 % des Auftragsvolumen zzgl. MwSt. in der jeweils gesetzlichen Höhe, wenn die Kündigung weniger als zehn Tage vor Liefertermin erfolgt.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

3. Preise und Leistungen


Listenpreise

Als vereinbart gelten die Angaben in unserer jeweils aktuellen Preisliste. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die reinen Mietpreise gelten ab Firmensitz. 79585 Steinen-Höllstein.

Gesonderte Berechnung von An- und Abfahrt, Endreinigung, Sonstiges

Anlieferung/Abholung, werden gesondert berechnet. Die Transportleistung beinhaltet im Regelfall, hinter die erste verschlossene Türe.

Mietdauer und Zeitpunkt von Anlieferung und Abholung

Die Preisangaben für Leihgegenstände gelten für einen Zeitraum von maximal 3 Tagen. Die Leihgegenstände sind nach diesem Zeitraum vollständig an uns zurückzugeben. Fehlende oder nicht rechtzeitig zurückgegebene Leihgegenstände werden in Rechnung gestellt. Eine verspätete Rückgabe kann von der Firma Getränke Schindler KG abgelehnt werden.

Einweisung

Im Mietpreis der Spülmaschinen ist jeweilig eine ca. 15 minütige Einweisung in den ordnungsgemäßen Gebrauch enthalten, die unmittelbar nach der Anlieferung erfolgt.

4. Zahlung


Fälligkeit und Skonto

Rechnungen sind sofort bei Eingang, spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Verzug

Unbeschadet sonstiger Rechte haben wir bei Überschreitung obigen Zahlungszieles das Recht, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Dt. Bundesbank zu verlangen.

5. Haftung des Kunden


Bedienungspersonal und Abnahme

Der Kunde stellt geeignetes Personal zur Bedienung der Maschinen zur Verfügung. Das Personal überprüft, für den Kunden verantwortlich, die Maschinen wie auch alle anderen angemietete Gegenstände bei der Anlieferung und Einweisung auf Vollständigkeit, Unversertheit und Funktionsfähigkeit. Soweit unmittelbar nach Abschluss der Abnahme keine ausdrücklichen Einwendungen erfolgen, gelten Maschinen sowie sonstige Mietgegenstände als vollständig und unversehrt geliefert sowie als funktionsfähig abgenommen.

Abholung

Maschinen sowie sonstige Mietgegenstände sind zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung in vollständigem und voll funktionsfähigem Zustand, pünktlich zur Verfügung zu stellen. Verzögert sich die Übergabe gegenüber dem vereinbarten Abholungstermin, verursacht durch den Kunden, so wird die Wartezeit in Rechnung gestellt.

Verlust, Beschädigung, zufälliger Untergang oder Verschlechterung

Der Kunde ergreift geeignete Maßnahmen und stellt geeignetes Personal bereit, das für die Absicherung aller angemieteten Gegenstände vor Beschädigung, Diebstahl wie auch sonstiger Beeinträchtigung verantwortlich ist. Der Kunde übernimmt die vollständige Haftung für zufälligen Untergang oder Verschlechterung der Mietgegenstände, für den Zeitraum von Übernahme bis zur vollständigen Rückgabe aller Mietgegenstände. Bei Beschädigung der Mietgegenstände hat der Kunde die Reparaturkosten sowie, pro Tag Reparaturdauer, den aktuellen täglichen Mietpreis als Nutzungsausfallschaden zu erstatten. Bei Verlust von Mietgegenständen ist der Kaufpreis des Ersatzerwerbs (Wiederbeschaffungspreis) sowie die Mietkosten bis zur Wiederbeschaffung zu erstatten.

6. Haftung und Gewährleistung des Vermieters


Anlieferungsverzug

Im Falle eines aufgrund höherer Gewalt, oder sonst von uns nicht zu vertretenden Anlieferungsverzugs, wird der Anlieferzeitpunkt angemessen verschoben.

Gewährleistung

Wir gewährleisten die mangelfreie Funktionsfähigkeit der angemieteten Geräte, wie auch die Mangelfreiheit und Sauberkeit der vermieteten sonstigen Artikel im Zeitpunkt der Übergabe.

Sonstiges

Im Übrigen ist eine Haftung, soweit in den vorliegenden Vereinbarungen nicht ausdrücklich geregelt, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, aufgrund positiver Vertragsverletzung, wie auch aufgrund Verschuldens bei Vertragsabschluss oder nach Vertragsbeendigung, es sei denn, von unserer Seite wird zwingend wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.

7. Gültigkeitsklausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Für einen solchen Fall verpflichten sich die Parteien schon jetzt, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird soweit gesetzlich zulässig, der Ort unseres Sitzes vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit 79539 Lörrach als Gerichtsstand vereinbart.

1. Allgemein
2. Angebote, Auftragsbestätigung, Rechte an Unterlagen, Stornierungen
3. Preise und Leistungen
4. Zahlung
5. Haftung des Kunden
6. Haftung und Gewährleistung des Vermieters
7. Gültigkeitsklausel
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort wird soweit gesetzlich zulässig, der Ort unseres Sitzes vereinbart. Ist der Kunde Vollkaufmann, so wird hiermit 79539 Lörrach als Gerichtsstand vereinbart.

Steinen-Höllstein, im November 2007


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